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UTM Bergebehälter GASTOR gemäß ATR D 1/10 bestätigt

von jamp internetlösungen

Jetzt können mit Sicherheit nicht-konforme Druckgefäße vorschriftsgemäß geborgen und transportiert werden.

Am 05.November 2010 erfolgte vom BMVBS die Bekanntmachung des Anerkannten Technischen Regelwerkes für bestimmte ortsbewegliche Druckgeräte (ATR D 1/10).

In diesem ATR wird unter dem Punkt 2.4 die Erlaubnis zum Betrieb  des UTM Bergebehälters GASTOR (BAM Nr. D/BAM/DG-06-126/S) bestätigt.

Die BAM führt in der Verträglichkeitsliste zu dem UTM Behälter GASTOR die meisten Gase, einschließlich Acetylen, auf.

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Jetzt können mit Sicherheit nicht-konforme Druckgefäße vorschriftsgemäß geborgen und transportiert werden.

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